Wissenswertes zum Schulbetrieb


Was finden Sie hier?

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über folgende wichtige Themen:

  1. Verlinkungen zu Verwaltung, Unterrichtszeiten, Elternmitwirkung, Förderverein, Betreuung
  2. Krankmeldungen
  3. Meldepflichtige Krankheiten
  4. Hausaufgaben
  5. Beurlaubungen
  6. Versicherung


Verlinkungen


Krankmeldungen

Mein Kind ist Krank, was nun?

 

Bei Krankheit muss am Morgen des 1. Fehltages eine persönliche, schriftliche (E-Mail an Klassenleitung und/oder Sekretariat) oder telefonische Benachrichtigung erfolgen, gegebenenfalls auf dem Anrufbeantworter des Sekretariats.

 

Falls Ihr Kind länger als 3 Tage fehlt, bitten wir um eine schriftliche Entschuldigung.

Bei längerem oder häufigem Fehlen ist die Schulleitung berechtigt, ein ärztliches Attest zu verlangen.

 

Kann Ihr Kind über einen längeren Zeitraum nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, braucht es ein ärztliches Attest. Bei einmaliger Nicht-Teilnahme reicht eine kurze schriftliche Mitteilung aus.



MeldePflichtige Krankheiten

Übertragbare, meldepflichtige Krankheiten in Ihrer Hausgemeinschaft müssen der Schule sofort mitgeteilt werden! Wenden Sie sich umgehend an uns!

 

Dazu gehören:
Scharlach, Diphtherie, Typhus, Ruhr, Kinderlähmung, epidemische Gehirnhautentzündungen, offene Tuberkulose und übertragbare Hautkrankheiten (§3 Bundesseuchengesetz)

 


Aber auch ansteckende Borkengeflechte, Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und der Befall von Läusen sind der Schule zu melden.

 

Erkrankt Ihr Kind an einer dieser Krankheiten oder besteht der Verdacht der Ansteckung, so darf es nach §45 Abs. 1 das Schulgebäude nicht betreten und auch an außerschulischen Schulveranstaltungen nicht teilnehmen bis keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

 



Hausaufgaben

Achten Sie bitte darauf, dass die Hausaufgaben von Ihrem Kind sorgfältig in einem ruhigen Raum erledigt werden.

 

 

Hausaufgaben haben folgende Ziele:

  • Einübung, Einprägung und Anwendung des im Unterricht Gelernten
  • Selbstständige Auseinandersetzung Ihres Kindes mit einer Aufgabe

 

 

Ihr Kind sollte die Hausaufgabe selbstständig lösen, die Erwachsenen sollten am Lernen und Arbeiten des Kindes Interesse zeigen und es dabei begleiten. Dabei gelten als angemessene tägliche Arbeitszeiten für Schüler*innen aller Grundschulen:

  • Jahrgang 1 und 2:   ca. 30 Minuten
  • Jahrgang 3 und 4:   ca. 45 Minuten

 

Bei Unterrichtsausfall dürfen die Hausaufgaben die oben angegebenen Zeiten überschreiten.

 



Beurlaubungen

Ihr Kind kann für eine Familienfeier, Beerdigung o.ä. bis zu 2 Tagen von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer beurlaubt werden, wenn Sie dieses schriftlich beantragen. Beurlaubungen für mehr als 2 Tage müssen durch die Schulleitung bewilligt werden. Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien darf keine Beurlaubung ausgesprochen werden.

 



Versicherung

Alle Schüler*innen sind gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Unterrichtszeit, die Pausen, den direkten Schulweg hin und zurück, die Betreuungszeit sowie auf alle weiteren schulischen Veranstaltungen (Ausflüge, Schulfeste, Sportfeste).